Page 480 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           besetzt ist, fasst der Rat den Beschluss, alle Eingesessenen mit 10 rtlr zu bestra-
           fen, die sich erkühnen, die Palisaden zu übersteigen. Die Unvermögenden sol-
           len ersatzweise am Leib bestraft werden. 57
           Morgen soll verkündet werden, dass das Laubmachen verboten ist und das ab
           Mittwoch das Schatzbuch geöffnet wird. Bei notwendigen Landvermessungen
           darf nur der Landmesser Queckenberg oder ein anderer, im Erzstift approbier-
           ter Landmesser, zugezogen werden. Dominicus Carcanico will im Grenzstreit
           zwischen  ihm  und  Feldmüller  die  Erbgeschworenen  zugezogen  wissen.  Der
           Rat beauftragt Kleefuß und Tilman Kriechel mit der Prüfung. Mutone berich-
           tet, dass eine Brandleiter ½ rtlr und eine Hoock 10 alb kosten sollen. Weil dem
           Meister  Wirich  der  Lehrjunge  weggelaufen  ist,  werden  von  Bachem  Severin
           Müller, Anton Ulrich und Sibert Koch vorgeladen. 58
           Michael Goddertz aus Bachem muss seinen Schornstein erhöhen, da sonst eine
           Feuersbrunst zu befürchten ist.
           Nachmittags  berichten die Erbgeschworenen  vor dem zeitigen Bürgermeister
           Bossart und dem Stadtschreiber über die Visitation der Grenze zwischen Car-
           canico und Feldmüller. Der strittige Rainstein sei gar keiner, sondern vermut-
           lich nur zum Schutz einer alten Treppe aufgestellt worden und daher ohne Be-
           deutung.

                1744 – Freitag, den 14. August
           Pastor Mannebach  darf sich einen Baum fällen. 59
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           Peter Gülich und Peter Wershofen haben Birnen gestohlen. Da der erste mehr
           Schuld trägt, zahlt er 1 gld, der andere ½ gld Strafe. Der Ratsverwandte Paf-
           fenholz,  der  in  Walporzheim  die  Schornsteine  visitiert  hat,  fand  alle  in  Ord-
           nung. Zur Abwendung der Auswaschungen an der Ahr wird für Dienstag die
           ganze Gemeinde zur Arbeit eingeladen. Jede Person soll 3 Bürden tragen.

                1744 – Samstag, den 22. August
           Die Witwe Caspar Löhrs erhält einen Baum. Tilman Kriechel darf sich Bäume
           für 10 Treeff fällen. 60
           Der anwesende Tilman Kriechel wird als Erbgeschworener wegen des Privets
           befragt, das sich an dem gekauften Haus von Peter Schopp befindet. Kriechel
           sagt aus, bei der Erbauung des Hauses seien zwei kleine Grundstücke in der
           Hand der Stadt gewesen. Eins habe sich die Stadt vorbehalten. Es geht um die
           Frage, ob das Privet auf privatem oder städtischen Grund stehe. Kriechel ver-
           weist auf den Kaufbrief, der sich nun in Händen von Hubert Wolff befindet.
           Dieser  soll  vorgeladen  werden.  Auf  Klagen  verschiedener  Baumeister  sollen
           der Schöffe Sartorius und der Stadtschreiber die Grundstücke der rückständi-


           138  Pater Philipp Mannebach, 1741-1756 Pastor zu Ahrweiler.
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