Page 480 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
besetzt ist, fasst der Rat den Beschluss, alle Eingesessenen mit 10 rtlr zu bestra-
fen, die sich erkühnen, die Palisaden zu übersteigen. Die Unvermögenden sol-
len ersatzweise am Leib bestraft werden. 57
Morgen soll verkündet werden, dass das Laubmachen verboten ist und das ab
Mittwoch das Schatzbuch geöffnet wird. Bei notwendigen Landvermessungen
darf nur der Landmesser Queckenberg oder ein anderer, im Erzstift approbier-
ter Landmesser, zugezogen werden. Dominicus Carcanico will im Grenzstreit
zwischen ihm und Feldmüller die Erbgeschworenen zugezogen wissen. Der
Rat beauftragt Kleefuß und Tilman Kriechel mit der Prüfung. Mutone berich-
tet, dass eine Brandleiter ½ rtlr und eine Hoock 10 alb kosten sollen. Weil dem
Meister Wirich der Lehrjunge weggelaufen ist, werden von Bachem Severin
Müller, Anton Ulrich und Sibert Koch vorgeladen. 58
Michael Goddertz aus Bachem muss seinen Schornstein erhöhen, da sonst eine
Feuersbrunst zu befürchten ist.
Nachmittags berichten die Erbgeschworenen vor dem zeitigen Bürgermeister
Bossart und dem Stadtschreiber über die Visitation der Grenze zwischen Car-
canico und Feldmüller. Der strittige Rainstein sei gar keiner, sondern vermut-
lich nur zum Schutz einer alten Treppe aufgestellt worden und daher ohne Be-
deutung.
1744 – Freitag, den 14. August
Pastor Mannebach darf sich einen Baum fällen. 59
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Peter Gülich und Peter Wershofen haben Birnen gestohlen. Da der erste mehr
Schuld trägt, zahlt er 1 gld, der andere ½ gld Strafe. Der Ratsverwandte Paf-
fenholz, der in Walporzheim die Schornsteine visitiert hat, fand alle in Ord-
nung. Zur Abwendung der Auswaschungen an der Ahr wird für Dienstag die
ganze Gemeinde zur Arbeit eingeladen. Jede Person soll 3 Bürden tragen.
1744 – Samstag, den 22. August
Die Witwe Caspar Löhrs erhält einen Baum. Tilman Kriechel darf sich Bäume
für 10 Treeff fällen. 60
Der anwesende Tilman Kriechel wird als Erbgeschworener wegen des Privets
befragt, das sich an dem gekauften Haus von Peter Schopp befindet. Kriechel
sagt aus, bei der Erbauung des Hauses seien zwei kleine Grundstücke in der
Hand der Stadt gewesen. Eins habe sich die Stadt vorbehalten. Es geht um die
Frage, ob das Privet auf privatem oder städtischen Grund stehe. Kriechel ver-
weist auf den Kaufbrief, der sich nun in Händen von Hubert Wolff befindet.
Dieser soll vorgeladen werden. Auf Klagen verschiedener Baumeister sollen
der Schöffe Sartorius und der Stadtschreiber die Grundstücke der rückständi-
138 Pater Philipp Mannebach, 1741-1756 Pastor zu Ahrweiler.
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