Page 481 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
gen Lantershofener spezifizieren, damit sie versteigert werden können. Johan-
nes Menzen erhält einen Baum für Gebietstücker.
1744 – Samstag, den 29. August
Das Pferd der Witwe Markenheuer ist gar wild. Es ist zu befürchten, dass das
Tier nicht nur anderen Pferden Schaden zufügen, sondern auch den Kindern
auf der Straße Unglück, wenn nicht den Tod, bringen wird. Frau Markenheuer
soll das Pferd verkaufen oder abschaffen. 61
Die Feldschützen und Förster rügen.
Dann beschließt der Rat, dem Meister Cassian Natterer für den Bau des
Schornsteins im Hospital, für den dazu nötigen halben Malter Kalk und einem
Rückstand aus einer alten Rechnung das Geld aus dem Hospital zu bezahlen.
Johann Theisen erhält einen Baumstumpf für einen Sautrog. 62
Die beiden Erbgeschworenen Kleefuß und Tilman Kriechel erhalten den Auf-
trag, die Lantershofener Güter zu taxieren. Dazu werden die Lantershofener
für Donnerstag, den 3. September, um die erste Nachmittagsstunde geladen.
Für Montag um 8 Uhr lädt der Rat die Zunft- und Mitmeister der Fassbinder-
zunft. Man will die Zwistigkeiten wegen der Verpachtung des Schradens aus
der Welt schaffen.
1744 – Montag, den 31. August
Die vorgeladenen Zunft- und Mitmeister der Fassbinderzunft Emund Koch,
Jakob Pollig und Heinrich Schnöger sollen dem Rat mitteilen, was sie der Stadt
vom Schradgeld geben wollen. 63
Die Zunftmeister bieten der Stadt den 10. Pfennig an, dann müssten aber auch
einige Artikel des Zunftbriefes geändert werden. Der Rat erklärt den Deputier-
ten, falls die gesamte Zunft sich nicht mit dem Rat einigen könne, wolle der Rat
das Schraden unter der gesamten Bevölkerung verpachten. In den Zunftartikeln
könne auch nichts geändert werden.
1744 – Samstag, den 5. September
Weil die Trauben zeitig reifen, beschließt der Rat, dass alles Vieh wie Hunde,
Hühner, Schrauthen und Gänse nach Ablauf von vier Tagen nicht mehr frei lau-
fen dürfen. Auch den Weibern und Mägden, aber auch den Männern und
Knechten, ist nach Ablauf von 8 Tagen das Betreten der Weingärten bei Strafe
verboten. Die Wege sollen nicht mit schädlichen Reisern, sondern mit Dornen-
gestrüpp zugemacht werden. 64
Die Nachschützen sollen ihre gewöhnlichen Hütten und Tentes aufrichten und
mit Fleiß ihren Dienst versehen. Den Lantershofener Steuerrückständigen hat
der Rat ordnungsgemäß mitgeteilt, dass deren Güter in Ahrweiler morgen
über 8 Tage meistbietend versteigert werden. Bürgermeister Fechemer teilt mit,
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