Page 481 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           gen Lantershofener spezifizieren, damit sie versteigert werden können. Johan-
           nes Menzen erhält einen Baum für Gebietstücker.

                1744 – Samstag, den 29. August
           Das Pferd der Witwe Markenheuer ist gar wild. Es ist zu befürchten, dass das
           Tier nicht nur anderen Pferden Schaden zufügen, sondern auch den Kindern
           auf der Straße Unglück, wenn nicht den Tod, bringen wird. Frau Markenheuer
           soll das Pferd verkaufen oder abschaffen. 61
           Die Feldschützen und Förster rügen.
           Dann  beschließt  der  Rat,  dem  Meister  Cassian  Natterer  für  den  Bau  des
           Schornsteins im Hospital, für den dazu nötigen halben Malter Kalk und einem
           Rückstand aus einer alten Rechnung das Geld aus dem Hospital zu bezahlen.
           Johann Theisen erhält einen Baumstumpf für einen Sautrog. 62
           Die beiden Erbgeschworenen Kleefuß und Tilman Kriechel erhalten den Auf-
           trag,  die  Lantershofener  Güter  zu  taxieren.  Dazu  werden  die  Lantershofener
           für  Donnerstag,  den  3. September,  um  die  erste  Nachmittagsstunde  geladen.
           Für Montag um 8 Uhr lädt der Rat die Zunft- und Mitmeister der Fassbinder-
           zunft. Man  will die  Zwistigkeiten wegen der Verpachtung des Schradens  aus
           der Welt schaffen.

                1744 – Montag, den 31. August
           Die  vorgeladenen  Zunft-  und  Mitmeister  der  Fassbinderzunft  Emund  Koch,
           Jakob Pollig und Heinrich Schnöger sollen dem Rat mitteilen, was sie der Stadt
           vom Schradgeld geben wollen. 63
           Die Zunftmeister bieten der Stadt den 10. Pfennig an, dann müssten aber auch
           einige Artikel des Zunftbriefes geändert werden. Der Rat erklärt den Deputier-
           ten, falls die gesamte Zunft sich nicht mit dem Rat einigen könne, wolle der Rat
           das Schraden unter der gesamten Bevölkerung verpachten. In den Zunftartikeln
           könne auch nichts geändert werden.

                1744 – Samstag, den 5. September
           Weil die Trauben zeitig reifen, beschließt der Rat, dass alles Vieh wie Hunde,
           Hühner, Schrauthen und Gänse nach Ablauf von vier Tagen nicht mehr frei lau-
           fen  dürfen.  Auch  den  Weibern  und  Mägden,  aber  auch  den  Männern  und
           Knechten, ist nach Ablauf von 8 Tagen das Betreten der Weingärten bei Strafe
           verboten. Die Wege sollen nicht mit schädlichen Reisern, sondern mit Dornen-
           gestrüpp zugemacht werden. 64
           Die Nachschützen sollen ihre gewöhnlichen Hütten und Tentes aufrichten und
           mit Fleiß ihren Dienst versehen. Den Lantershofener Steuerrückständigen hat
           der  Rat  ordnungsgemäß  mitgeteilt,  dass  deren  Güter  in  Ahrweiler  morgen
           über 8 Tage meistbietend versteigert werden. Bürgermeister Fechemer teilt mit,
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