Page 519 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 519
1744-1747
1745 – Freitag, den 16. Juli
Bürgermeister Bossart referiert im Rat, dass der Herr Prälat von Steinfeld in
Anwesenheit des Herrn Priors, Herrn Dr. Heintzens und Herrn Schultheißen
Palant von Wildenburg nach zweistündiger Diskussion mit der Rückzahlung
des Kapitals von 1000 ggld einverstanden gewesen sei. Diese 600 rtlr könnten
aber auch mit jährlich 2 Prozent verzinst werden. 217
Dieses Angebot gelte aber nur, wenn die Steinfelder Güter im Schatz und in
den Simpla frei blieben. Dagegen sollen die Stein-Callenfelsischen Güter mit
diesen Abgaben belegt werden können. Auch die anderen erworbenen bürger-
lichen Güter seien dann abgabepflichtig. Der Steinfelder Kellnerei müsse aber
das ius compascui et ligrandi [Weide- und Holzrecht] zugestanden werden. Da
nun die Vorteile für die Stadt auf der Hand liegen – so belaufen sich die Forde-
rungen der Stadt an Simpla und Schatz auf 40 gld jährlich, wohingegen die
Zinszahlungen 130 gld betragen -, will der Rat auf das Angebot Steinfelds ein-
gehen. 218
Der Rat beauftragt den Stadtschreiber, dem Prälaten diese Entscheidung zu
überbringen und ihn zu bitten, einen Vertragsentwurf vorzulegen.
1745 – Samstag, den 24. Juli
Tönnes Jacobs erhält 6 Bäume für einen Neubau. Anton Gies jun. erhält einen
alten Baum für einen Kuhtrog. Der Esel von Matheis Wollschläger hat in der
Brückenwiese geweidet. Wollschläger muss 12 alb Strafe zahlen. 219
Baumeister Rüttger darf sich einen Baum für eine Schwelle an seiner Scheuer
fällen. Diejenigen Bürger, die am 20. Juli Wache hatten und bei der halben Wa-
che heimgegangen sind, zahlen ein Kopfstück Strafe. In dieser Nacht ist Herr
Schefer jun. sehr bestohlen worden. Folgende Bürger hatten die Wacht: Johannes
Winand, Gilles Pollig, Bernhard Gilles, Thederich Iven, Severin Kley, Peter
Reifferscheidt, der Sohn der Witwe von Stefan Knieps, Johannes Becker am
Wall und Martin Baumann. Everhard Gradt soll ebenfalls wegen nicht fortge-
sagter Wacht ein Kopfstück bezahlen. Der Rat diskutiert ausführlich über den
Vertragsentwurf mit der Abtei Steinfeld. Der Punkt zwei soll um einen Satz er-
gänzt werden: gleichs übrige steinfeldische alte geistlich freijen güthere. Bei schwe-
ren Einquartierungen, wenn die Steinfelder Kellnerei belegt wird, darf Stein-
feld keine Forderungen stellen. 220
Wenn das Kloster den Weingarten Wilhelm Schopps wieder verkauft, gerät
dieser wieder in Steueranschlag. Dann beauftragt der Rat den Schöffen Sartori-
us und den Stadtschreiber, mit dem Prälaten über die Änderungen zu verhan-
deln.
Am Nachmittag kommen die Achter dazu. Die Abfertigung des Vertrages wird
aber durch ein kurfürstliches Schreiben behindert. Dieses verlangt, die an die-
519