Page 521 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
1745 – Mittwoch, den 28. Juli
Der Schöffe Sartorius und der Stadtschreiber nehmen die Änderung der Ein-
quartierungen vor. Damit sind sie den ganzen Tag beschäftigt. Beide erhalten
die gewöhnliche Diät. 225
1745 – Samstag, den 31. Juli
Der Rat genehmigt Bauholz. Anton Rennenberg erhält 2 Bäume für Treeff, Ja-
kob Tilmanns Sohn erhält ebenfalls 2 Bäume, Emund Koch 2 Bäume zum Aus-
bau eines Zimmers für Soldaten und Peter Winandt 2 Bäume für den Bau eines
Stalles. Christoffel Raths verspricht, das Öl, das er der Kirche schuldet, zu lie-
fern. Der Baumeister empfängt die Strafe von 5 gld 14 alb, die am 20. Juli we-
gen der Wachvergehen verhängt worden ist. Tönnes Münch aus Kesseling
trägt im Rat vor, dass oben auffm Spießberg nahe dem Herrentisch ungefähr 1 ½
Morgen gerodet und geschiffelt werden können. 226
Münch erhält die Erlaubnis, das Land zu schiffeln. Er muss aber anschließend
insgesamt 300 Stahlen anpflanzen. Weiter soll er sorgfältig darauf achten, wer
alles unberechtigt Holz aus dem Wald holt. Johann Winandt klagt, dass Michel
Ockenfels im letzten Herbst ein Fass von ihm erhalten habe. Bis heute hat
Ockenfels nichts bezahlt. Der Rat verurteilt Ockenfels, bis Laurentius den Klä-
ger klaglos zu stellen.
Nachmittags tagt der Rat unter Zuziehung der Achter. Sie beschließen, dass die
bei der jüngsten Billettierung frei gebliebenen Bürger der Oberhut und der A-
denbachhut für die Gelder, die die Capitaine, Leutnant und Fähnrich erhalten,
einen Beitrag leisten sollen. 227
Die Bachemer und Walporzheimer sollen denen einen Beitrag leisten, die
Mann, Weib und Kinder im Quartier haben. Nach Ausfertigung der Umlagen
berichten die Schöffen Fechemer und Schefer, sie hätten beim Baumeister
Hartmann die mit dem Prälaten von Steinfeld abgemachten zwei Ohm Bleich-
art für 22 rtlr das Ohm gekauft.
1745 – Samstag, den 7. August
Thederich Schefer bittet den Rat für eine Beihilfe zur Bornhofen-Wallfahrt. Der
Rat gewährt eine Beihilfe von 3 rtlr, davon gibt je einen die Gilde, das Hospital
und die Stadt. 228
Der Rat befiehlt dem gereonischen Müller unter Strafe von 3 rtlr den fremden
Wännflicker [Kesselflicker] nicht mehr zu beherbergen und bis zum Ratstag
nach Bartholomäus sein Bürgergeld abzuführen. Der Leuchtenmacher Johan-
nes Baur bietet der Stadt 1 rtlr jährlich an, wenn diese sich verpflichtet, fremde
Wännflicker von der Stadt fernzuhalten. Die Stadt geht auf das Angebot ein.
Die Feldschützen und Förster rügen. 229
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