Page 539 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           hann habe das Bauholz für die Errichtung einer Scheuer benötigt. Also ginge
           ihn die Sache nichts an. Er wolle aber seinen Sohn am kommenden Montag-
           morgen  ins  Rathaus  schicken.  An  diesem  Montag  sollen  auch  unter  Mitwir-
           kung  der  Achter  die  Umlagen  für  die  von  Einquartierungen  freigebliebenen
           Bürger gemacht werden. Ferner sollen die Servicegelder für die Offiziere um-
           gelegt werden. Die drei Kinder von Philipp Görres sollen aus Hospitalsmitteln
           Schuhe erhalten. 291

                1746 – Montag, den 24. Januar
           Unter Zuziehung der Achter Fechemer und Gies legt der Rat die Anschläge für
           die Umlage der von Einquartierungen freigebliebenen Bürger fest. Johann Mül-
           ler aus Ramersbach erscheint im Rat und legt eine Bescheinigung der Waden-
           heimer  Honnschaft  vom  20.  Dezember  vor,  kraft  dessen  er  die  Genehmigung
           erhalten hat, sich in der Wadenheimer Waldung das nötige Bauholz zu fällen.
           Der Rat aber ist im Besitz eines Dekretes des dortigen Vogtes Herseler vom 17.
           Dezember, wonach Müller verboten wird, das Holz zu verkaufen. Damit sieht
           der Rat das erste Zeugnis als unglaubwürdig an. 292
           Johann Müller solle nun beweisen, wo er die Bäume gefällt hat. Danach ver-
           nimmt der Rat den Meister Johann Huth. Dieser gesteht, im Ahrweiler Wald
           sieben Bäume im Auftrag gefällt und auf die Ramersbacher Seite geschafft zu
           haben. Das seien die, die der Baumeister gehundet hätte. Huth setzt hinzu, Jo-
           hann Stings habe aus einem Baum Bretter geschnitten und eine Treppe gebaut.
           Anton Stings habe aus einem Baum einen Unterschlag gemacht. Er, Huth, kenne
           auch  den  Fuhrmann,  der  das  Holz  gefahren  habe.  Er  hieße  Matheis  und  sei
           Pauls Sohn. Den Zunamen wüsste er aber nicht.

                1746 – Samstag, den 29. Januar
           Ein Exekutant des Generaleinnehmers von Geyr überbringt ein Schreiben. 293
           Darin  stellt  von  Geyr  fest,  dass  Ahrweiler  ihm  noch  3700  gld  schuldet.  Der
           Stadtschreiber soll umgehend an Herrn Hofrat Gruben schreiben, weil der Ge-
           neraleinnehmer den genehmigten Steuernachlass nicht berücksichtigt hat. Die
           Bachemer Nachbarn fragen an, wie die Kosten für das Begräbnis des gestern
           verstorbenen  Georg  Neckeler  aufgebracht  werden  sollen.  Der  Rat  beschließt,
           den Ochsen Neckelers dem Baumeister zu übergeben. Dieser solle 1 Pistole in
           Abschlag für die Beerdigung zahlen. Der Ochse solle versteigert werden. Vom
           Rest  des  Geldes  sollen  der  Schatzheber  und  der  Baumeister  bezahlt  werden.
           Dann verhängt der Rat mehrere Busch- und Feldstrafen. Der Korporal Münch
           erscheint vor dem Rat und beklagt sich, dass Stefan Schumacher ihn öffentlich
           einen Schelmen genannt habe. 294
           Als  Zeugen  nennt  der  Korporal  Hubert  Appel,  Bernhard  Schmitz  und  Peter
           Schrey. Der Rat verhört den Zeugen Appel, der alles so bestätigt. Dann fragt
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