Page 539 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
hann habe das Bauholz für die Errichtung einer Scheuer benötigt. Also ginge
ihn die Sache nichts an. Er wolle aber seinen Sohn am kommenden Montag-
morgen ins Rathaus schicken. An diesem Montag sollen auch unter Mitwir-
kung der Achter die Umlagen für die von Einquartierungen freigebliebenen
Bürger gemacht werden. Ferner sollen die Servicegelder für die Offiziere um-
gelegt werden. Die drei Kinder von Philipp Görres sollen aus Hospitalsmitteln
Schuhe erhalten. 291
1746 – Montag, den 24. Januar
Unter Zuziehung der Achter Fechemer und Gies legt der Rat die Anschläge für
die Umlage der von Einquartierungen freigebliebenen Bürger fest. Johann Mül-
ler aus Ramersbach erscheint im Rat und legt eine Bescheinigung der Waden-
heimer Honnschaft vom 20. Dezember vor, kraft dessen er die Genehmigung
erhalten hat, sich in der Wadenheimer Waldung das nötige Bauholz zu fällen.
Der Rat aber ist im Besitz eines Dekretes des dortigen Vogtes Herseler vom 17.
Dezember, wonach Müller verboten wird, das Holz zu verkaufen. Damit sieht
der Rat das erste Zeugnis als unglaubwürdig an. 292
Johann Müller solle nun beweisen, wo er die Bäume gefällt hat. Danach ver-
nimmt der Rat den Meister Johann Huth. Dieser gesteht, im Ahrweiler Wald
sieben Bäume im Auftrag gefällt und auf die Ramersbacher Seite geschafft zu
haben. Das seien die, die der Baumeister gehundet hätte. Huth setzt hinzu, Jo-
hann Stings habe aus einem Baum Bretter geschnitten und eine Treppe gebaut.
Anton Stings habe aus einem Baum einen Unterschlag gemacht. Er, Huth, kenne
auch den Fuhrmann, der das Holz gefahren habe. Er hieße Matheis und sei
Pauls Sohn. Den Zunamen wüsste er aber nicht.
1746 – Samstag, den 29. Januar
Ein Exekutant des Generaleinnehmers von Geyr überbringt ein Schreiben. 293
Darin stellt von Geyr fest, dass Ahrweiler ihm noch 3700 gld schuldet. Der
Stadtschreiber soll umgehend an Herrn Hofrat Gruben schreiben, weil der Ge-
neraleinnehmer den genehmigten Steuernachlass nicht berücksichtigt hat. Die
Bachemer Nachbarn fragen an, wie die Kosten für das Begräbnis des gestern
verstorbenen Georg Neckeler aufgebracht werden sollen. Der Rat beschließt,
den Ochsen Neckelers dem Baumeister zu übergeben. Dieser solle 1 Pistole in
Abschlag für die Beerdigung zahlen. Der Ochse solle versteigert werden. Vom
Rest des Geldes sollen der Schatzheber und der Baumeister bezahlt werden.
Dann verhängt der Rat mehrere Busch- und Feldstrafen. Der Korporal Münch
erscheint vor dem Rat und beklagt sich, dass Stefan Schumacher ihn öffentlich
einen Schelmen genannt habe. 294
Als Zeugen nennt der Korporal Hubert Appel, Bernhard Schmitz und Peter
Schrey. Der Rat verhört den Zeugen Appel, der alles so bestätigt. Dann fragt
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