Page 540 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
der Rat den Korporal Münch nach seinen Forderungen an Schumacher. Münch
verlangt einen öffentlichen Widerruf von Schumacher, die Übernahme der
Kosten und 1 rtlr für sich. Der Rat verhängt mehrere Buschstrafen. 295
Franz Hütten zeigt Theodor Eller beim Rat an, weil dieser ihm zwei gelieferte
Fässer nicht bezahlt hat. Der Rat verurteilt Eller, seinen Gläubiger binnen 8 Ta-
gen zufriedenzustellen. Franz Valentin Hörner zeigt dem Rat ein von Dr. Grab-
ler und dem Regimentsfeldscher Bruder unterzeichnetes Zeugnis vor. Hörner
bittet den Rat, ihn nun als Stadtfeldscher anzunehmen und ihm dabei sowohl
die Stadtfreiheiten als auch das Bürgergeld zu schenken. Der Rat genehmigt
ihm die Stelle unter folgenden Bedingungen:
1. Das Bürgergeld wird dem neuen Feldscher geschenkt.
2. Er soll auch die Freiheiten wie das Gemein-gehen, die Wachen und
Sonstiges genießen, worunter aber nicht das Maijläuten fällt.
3. Mit der hier liegenden Garnison von einer Kompanie kurkölnischer
Truppen hat er nichts zu schaffen.
4. Bei schweren Durchmärschen und großer Einquartierung darf er nicht
frei ausgehen. 296
5. Falls er über kurz oder lang einen Kaufladen oder Keudelei betreibe,
muss er den promptus bezahlen. Er darf die Reichen bei den Kuren
nicht übervorteilen. Die Armen muss er umsonst behandeln, wenn die
Medizin gestellt wird.
Der auf dem Marktplatz verfallene Pütz muss wieder hergerichtet werden. Die
Adenbachhut soll die 9 rtlr, die bei Herrn Schefer noch vorrätig sind, dazu
verwenden. Ferner darf die Hut die Befreiung vom Schatzheberamt verkaufen.
Die Stadt selbst gibt noch eine Pistole als weitere Beihilfe. Ferner sollen noch
vier Brandleitern und 6 Brandhaken angeschafft werden. Der Hauptmann
Günther kommt mit seinen Servicegeldern nicht aus. Der Rat gesteht ihm nun
5 ½ rtlr für Quartier und Service zu.
1746 – Montag, den 31. Januar
Johann Müller aus Ramersbach erscheint vor dem Rat. 297
Er besteht darauf, dass er die Bäume im Wadenheimer Busch gefällt hat. Peter
Conradts darf sich für zwei Schwellen und für eine Stube drei Bäume am Heu-
weg fällen. Bürgermeister Bossart erhält die Erlaubnis, sich für seine Notturfft
ebenfalls drei Bäume zu fällen. Meister Wirich Armbrustmacher und Edmund
Lützeler, beide Schneider, kommen wegen der Goldgulden vor den Rat. Dieser
beschließt, den rückständigen fünf Schneidermeistern wegen des kürzlich er-
lassenen Dekrets durch den Stadtdiener die Arbeit wegnehmen und das
Handwerk verbieten zu lassen, bis sie den rückständigen Goldgulden bezahlt
haben. Johann Becker aus Liersch, jetzt wohnhaft in Bachem, legt die Testate
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