Page 540 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           der Rat den Korporal Münch nach seinen Forderungen an Schumacher. Münch
           verlangt  einen  öffentlichen  Widerruf  von  Schumacher,  die  Übernahme  der
           Kosten und 1 rtlr für sich. Der Rat verhängt mehrere Buschstrafen. 295
           Franz Hütten zeigt Theodor Eller beim Rat an, weil dieser ihm zwei gelieferte
           Fässer nicht bezahlt hat. Der Rat verurteilt Eller, seinen Gläubiger binnen 8 Ta-
           gen zufriedenzustellen. Franz Valentin Hörner zeigt dem Rat ein von Dr. Grab-
           ler und dem Regimentsfeldscher Bruder unterzeichnetes Zeugnis vor. Hörner
           bittet den Rat, ihn nun als Stadtfeldscher anzunehmen und ihm dabei sowohl
           die  Stadtfreiheiten  als  auch  das  Bürgergeld  zu  schenken.  Der  Rat  genehmigt
           ihm die Stelle unter folgenden Bedingungen:
               1.  Das Bürgergeld wird dem neuen Feldscher geschenkt.
               2.  Er  soll  auch  die  Freiheiten  wie  das  Gemein-gehen,  die  Wachen  und
                  Sonstiges genießen, worunter aber nicht das Maijläuten fällt.
               3.  Mit  der  hier  liegenden  Garnison  von  einer  Kompanie  kurkölnischer
                  Truppen hat er nichts zu schaffen.
               4.  Bei schweren Durchmärschen und großer Einquartierung darf er nicht
                  frei ausgehen. 296
               5.  Falls er über kurz oder lang einen Kaufladen oder Keudelei betreibe,
                  muss  er  den  promptus  bezahlen.  Er  darf  die  Reichen  bei  den  Kuren
                  nicht übervorteilen. Die Armen muss er umsonst behandeln, wenn die
                  Medizin gestellt wird.
           Der auf dem Marktplatz verfallene Pütz muss wieder hergerichtet werden. Die
           Adenbachhut  soll  die  9  rtlr,  die  bei  Herrn  Schefer  noch  vorrätig  sind,  dazu
           verwenden. Ferner darf die Hut die Befreiung vom Schatzheberamt verkaufen.
           Die Stadt selbst gibt noch eine Pistole als weitere Beihilfe. Ferner sollen noch
           vier  Brandleitern  und  6  Brandhaken  angeschafft  werden.  Der  Hauptmann
           Günther kommt mit seinen Servicegeldern nicht aus. Der Rat gesteht ihm nun
           5 ½ rtlr für Quartier und Service zu.

                1746 – Montag, den 31. Januar
           Johann Müller aus Ramersbach erscheint vor dem Rat. 297
           Er besteht darauf, dass er die Bäume im Wadenheimer Busch gefällt hat. Peter
           Conradts darf sich für zwei Schwellen und für eine Stube drei Bäume am Heu-
           weg  fällen.  Bürgermeister  Bossart  erhält  die  Erlaubnis,  sich  für  seine  Notturfft
           ebenfalls drei Bäume zu fällen. Meister Wirich Armbrustmacher und Edmund
           Lützeler, beide Schneider, kommen wegen der Goldgulden vor den Rat. Dieser
           beschließt, den rückständigen fünf Schneidermeistern wegen des kürzlich er-
           lassenen  Dekrets  durch  den  Stadtdiener  die  Arbeit  wegnehmen  und  das
           Handwerk verbieten zu lassen, bis sie den rückständigen Goldgulden bezahlt
           haben. Johann Becker aus Liersch, jetzt wohnhaft in Bachem, legt die Testate


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