Page 544 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           könne über den Furier und seine Frau nur Gutes sagen. Zur Bezeugung guter
           Freundschaft wolle er dem Furier 2 q Wein geben. Der Rat verweist den Furier
           mit  seiner  Klage  an  das  Schöffengericht.  Johannes  Acker  zahlt  als  Abschlag
           seines Bürgergeldes 2 Pistolen, die der Baumeister erhält. Peter Werres bringt
           eine Klage gegen den Abt von Klosterrath vor. Er, Werres, habe auf Gemein-
           degrund Reiser geschlagen, die der Abt für sich beansprucht, weil sie auf Klos-
           terrather Grund gestanden hätten. Obwohl die Sache die hiesige Gerichtsbar-
           keit betrifft, wird Peter Werres vom Rat zunächst abgewiesen. 309
           Bevor  obrigkeitlich  geantwortet  wird,  sollen  die  ältesten  Nachbarn  aus  Wal-
           porzheim zu dem Problem angehört werden. Aus Ramersbach erscheinen die
           beiden  Eingesessenen  Laurens  Schneider  und  Heinrich  Knefel  namens  ihrer
           Gemeinde. Sie bitten den Rat, die Eingesessenen aus Ramersbach nicht für Jo-
           hann Müller büßen zu lassen. Sie bekennen öffentlich, dass dem Johann Müller
           nicht  verboten  worden  sei,  das  Holz  anzuweisen.  Weiter  bekennen  sie,  dass
           das Holz aus hiesiger Waldung stamme. Anton Münch aus Kesseling trägt vor,
           dass Johann Simons aus Kesseling die Erlaubnis gehabt habe, sich vier Bäume
           im Kesselinger Wald zu fällen. Weil solche Bäume aber im Kesselinger Wald
           nicht zu finden seien, habe er die Bäume im Ahrweiler Wald geschlagen. Ver-
           schiedene Ratsmitglieder und Achter rechnen in Abschlag ihre eingezogenen
           Fourage Simplen ab. 310
           Es sind insgesamt 151 gld 16 alb 8  hll eingegangen. Dieses Geld erhält Herr
           Schefer jun. namens seines Schwagers Markenheuer für eine auf der Stadt haf-
           tenden Obligation über 100 rtlr cour. 5 rtlr  werden für die rückständigen Zin-
           sen und 41 rtlr 52 alb 8 hll in Abschlag des Kapitals verwendet.

                1746 – Montag, den 28. Februar
           Wegen des  vom  Prior von Marienthal gegen Peter  Werres erwirkten  offiziali-
           schen Mandati sind die drei ältesten Bürger von Walporzheim, nämlich Tilman
           Kriechel, Michael Ippendorf und Jakob Gies, vorgeladen. Sie bestätigen einhel-
           lig, dass die unter der Weingartsmauer beim Deuffenich stehende Dornenhecke
           niemals im Besitz des Klosters Marienthal oder der Abtei Klosterrath gewesen
           sei. Diese Hecke sei allezeit von der Gemeinde zu Walporzheim benutzt wor-
           den. Jakob Gies fügt hinzu, der Weingarten an der Deuffemich sei seit über 70
           Jahren durch seine Familie bebaut worden, davon 24 Jahre von ihm selbst, oh-
           ne dass die dort verlaufende Hecke gehauen worden sei. Diese Hecke sei der
           Gemeinde, ebenso die Hecke oberhalb des Weingartens am gemeinen Weg, die
           aber vom Kloster Marienthal gehauen würde.

                1746 – Samstag, den 5. März
           Den  drei  Nachbarn  aus  der  Adenbachhut  wird  erlaubt,  für  den  Pütz  das
           Schatzheberamt  zu  verkaufen.  Dieser  soll  vom  Schatzbuch  dann  befreit  sein.
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