Page 548 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 548

1744-1747


           Das versprechen die Andernacher auch, sie wollen sich aber morgen, wenn der
           Rat vollständig versammelt sei, beschweren.

                1746 – Samstag, den 26. März
           Der Rat erlaubt dem Michael Ockenfels, sich einen Baum für einen Treeff zu fäl-
           len. Die Auswärtigen, aber hier Begüterten erhalten ebenfalls Haustücker. Weil
           der Knecht der Witwe Markenheuer angibt, den Wagen Rahmen auf Anwei-
           sung seiner Herrin gehauen zu haben, muss er keine Strafe zahlen. 324
           Christian Küls und Elias Schranen, Rotgerber aus Andernach, erscheinen vor
           dem Rat. Sie geben an, schon über 15 Jahre hier in Ahrweiler auf dem Halbfas-
           tenmarkt zu sein, dabei hätten sie schon immer ihre Waren an zwei Tagen feil-
           gehalten. Dieser Markttag  werde immer gleich den anderen gehalten. Sie bit-
           ten den Rat, sie  dabei zu unterstützen. Da die vorgeladenen Zunftmitglieder
           der Rotgerberzunft nicht erschienen sind, sagt der Rat den Andernachern das
           zu.  Der  Rat  will  den  fremden  Rotgerbern  wie  auch  allen  anderen  fremden
           Krämern so lange den Verkauf erlauben, bis die Kläger eine Entscheidung aus
           Bonn  vorlegen,  dass  der  Halbfastenmarkt  kein  Jahrmarkt,  sondern  ein  Wo-
           chenmarkt sei. 325
           Johann Lutsch klagt gegen die Gebrüder Wilhelm und Peter Lutsch. Beide hät-
           te  die  Haustücker  auffm  Schorn,  die  an  ihn  angegeben  worden  seien,  zweimal
           gehauen. Die Brüder weisen aber nach, dass Peter Mies diese Stücke irrtümlich
           gehauen hat. Der Rat verurteilt die Brüder, Johann Lutsch 600 Rahmen gegen 2
           Kopfstücke zu überlassen. Sie können Peter Mies in Regress nehmen. Konrad
           Menzen erhält einen Aufschub für die Zahlung seines Schatzrückstandes von
           155  gld  1  alb  von  einem  Jahr.  Der  gereonische  Müller  hat  die  sachsen-go-
           thaischen  Truppen  von  hier  nach  Flamersheim  gebracht.  Weiter  hat  er  zwei
           Fahrten an die Ahr durchgeführt. Für die erste Fahrt zahlt ihm der Baumeister
           60  alb,  für  die  zweite  Fahrt  26  alb  aus.  Einige  Bürger  klagen  gegen  Stefan
           Schumacher.  Als  dieser  im  Arrest  gewesen  sei,  hätten  sie  ihn  bewacht.  Nun
           weigert er sich, die Gebührnus zu bezahlen. 326
           Wenn Schumacher nicht binnen 8 Tagen zahlt, will der Rat ihn pfänden lassen.
           Der  gereonische  Müller  bringt  eine  Rechnung  wegen  getaner  Kriegersfahrten
           vor. Baumeister Rigans soll ihm 3 gld 14 alb auszahlen.
           Die Baumeisterei-Rechnung Anton Kriechels wird noch einmal von Anfang bis
           zum Ende revidiert. Kriechel hatte sich bislang dagegen gesträubt, weil er vor-
           schützte, noch so viele Ausstände an Simpels- und Kriegersgeld zu haben. In der
           Rechnung  muss  nichts  revidiert  werden.  Es  stellt  sich  heraus,  dass  der  Bau-
           meister der Stadt noch 171 gld 22 alb schuldet. 328
           Der Rat vergütet ihm für die Simpels- und Kriegersdefekten, darunter ist auch das
           Kloster Steinfeld, 57 gld 12 alb 4 hll. Kriechel hat der Stadt 100 rtlr geliehen.
           Ihm  stehen  noch  die  Zinsen  für  zwei  Jahre  zu.  Alles  in  allem  bleibt  er  dann
             548
   543   544   545   546   547   548   549   550   551   552   553