Page 547 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
1746 – Freitag, den 18. März
Der Rat behandelt einen Antrag von Schöffe Schefer auf Umänderung bei der
Einquartierung der Kompanie und ein Gesuch des Pastors von Dernau um
Überlassung von Haustücken. Es wird zunächst nichts beschlossen. Dann wer-
den die Namen der Bürger von Ahrweiler und Walporzheim wegen der Haus-
tücker aufgeschrieben. Weil die Zeit zu knapp ist, sollen die jeweiligen
Schatzquoten später nachgetragen werden. 320
Der zu entrichtende Schatz ist für die Zuweisung der Haustücke ausschlagge-
bend.
1746 – Montag, den 21. März
Unter Leitung des Bürgermeisters Bossart tagt eine Ratskommission. Der
Schöffe Schefer stellt den Antrag, von der Hofkanzlei die Baumeister- und Ar-
menrechnungen zurückzufordern. Diese liegen wegen des Prozesses mit den
Achtern immer noch dort. Dann teilt die Kommission die Haustücker aus. Für je
10 gld gezahlter Schatz wird den Bürgern ein Haustück ausgegeben. Dabei
stellt sich heraus, dass Johann Paffenholz sich eigenmächtig ein großes Ort
Busch genommen hat. Da die 436 Stücke kaum für die gesamte Bürgerschaft
ausreichen, beschließt der Rat, dem Paffenholz den Busch wegzunehmen und
aus diesem Busch 8 Haustücker zu machen. 321
Nachdem die Haustücker alle aufgezeichnet worden sind, ziehen die anwesen-
den Hutenmeister die Lose: das erste Los erhält der Walporzheimer Schatzhe-
ber Heinrich Hoffmann mit dem Fröggesdahl, das zweite Los zieht der Nieder-
hoider Schatzheber Michael Ockenfels, das dritte der Adenbachshoider Schatzhe-
ber Vallender, das vierte der Oberhoider Schatzheber Johann Schmiddem und
das fünfte Los der Ahrhoider Schatzheber Michel Göddertz.
1746 – Freitag, den 25. März
Sämtliche Rotgerbermeister, wie Johannes Knieps, Baumeister Hartmann, Jo-
hannes Menzen, Nikolaus Knieps und Heinrich Heckenbach, klagen, dass
fremde Rotgerber Leder feilhielten. Sie bitten den Rat, denen den Verkauf an
Markttagen zu verbieten. 322
Obwohl der Bürgermeister ihnen durch den Stadtdiener das Einkrahmen ange-
ordnet habe, hätten sie geantwortet, sie hörten erst mit dem Verkauf auf, wenn
die Ware alle sei. Die Gerbermeister bitten den Rat, den Andernacher Verkäu-
fern die Ware wegzunehmen. Die Kosten übernähme die Zunft. Der Rat ver-
spricht Abhilfe. 323
Danach erscheinen zwei Rotgerber aus Andernach vor dem Rat und beschwe-
ren sich über den Stadtdiener, der ihnen den Verkauf unter der Drohung der
Beschlagnahmung der Ware verbiete. Der Rat erklärt, die Marktfreiheit begin-
ne erst mit geläuteter Glocke. Solange hätten sie die Ware wieder einzupacken.
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