Page 551 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
Die Bachemer und Walporzheimer, auch die Bürger, die wegen nicht habender
Verpflegung keine Soldaten ins Quartier nehmen können, sollen sich durch
Umlage an den Servicegeldern, Holz- und Lichtkosten für die Offiziere beteili-
gen. Stefan Schumacher und Fritz Devernich sen. erscheinen vor dem Rat und
monieren den Entschluss der Obrigkeit, die Kühe des Ersteren an Cassian Nat-
terer zu verkaufen. Cassian Natterer erscheint, um die Kaufschillinge für die
Kühe zu erlegen. Der Käufer tritt aber, wie er sagt, lieber vom Kauf zurück, als
sich in Streithändel und Verdrießlichkeit einzulassen. Der Rat nimmt nun auch
vom Verkauf Abstand, nicht ohne den Stefan Schumacher ernstlich zu ermah-
nen, die Wächter binnen 4 Tagen zu bezahlen.
1746 – Samstag, den 23. April
Der Rat tagt zusammen mit den Achtern. Der Schöffe Wolff trägt ein Schreiben
des Syndikus´ Dierath vor. 336
Dieser teilt mit, dass der Generaleinnehmer von Geyr auf dem Landtag eine
Steuererhöhung um 1300 rtlr beantragt hat. Der Rat möge die Deputierten be-
vollmächtigen, diesem Antrag zuzustimmen. Der Magistrat beschließt, Bür-
germeister Bossart möge mit den anderen Hauptstädten verhandeln und dann
gemeinsamblich ein beliebiges Quantum beschließen. Johann Baur erhält den Be-
fehl, die fremden Leute in seinem Haus wegzuschaffen. Seine Schwägerin wird
wegen geholter Sprauthen [Rosenkohl] zu einer Strafe von 12 alb verurteilt. In
der Nachbarschaft, besonders in Büllesheim, grassiert eine Seuche unter dem
Hornvieh. Der Rat verbietet den Metzgern, Juden und allen anderen Bürgern
dort Vieh zu kaufen. Wenn sie Vieh einführen wollen, müssen sie ein Gesund-
heitszeugnis der Obrigkeit für das Hornvieh und die Schweine vorweisen. 337
Wer gegen die Vorschrift verstößt, dem wird das Vieh weggenommen, und er
verfällt einer willkürlichen Strafe. Damit niemand Unwissenheit vorschützen
kann, soll das Verbot morgen publiziert werden. Gleichzeitig soll auf das Ver-
bot des Krautens auf dem Griendt und entlang der öffentlichen Wege hinge-
wiesen werden. Den Juden soll der Stadtdiener das Verbot der Vieheinfuhr
verkünden.
1746 – Dienstag, den 26. April
Der Rat tagt in Anwesenheit der Achter. Eine Kompanie unter dem Komman-
do des Hauptmanns von Schorlemmer rückt in die Stadt ein und wird in der
Nieder- und Ahrhut einquartiert.
1746 – Mittwoch, den 17. April
Hauptmann Günther rückt mit seiner Kompanie ab. Hauptmann von Scholem-
mer nimmt bei Frau Meex und Leutnant Hammann im Organistenhaus Quar-
tier. 338
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