Page 551 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           Die Bachemer und Walporzheimer, auch die Bürger, die wegen nicht habender
           Verpflegung  keine  Soldaten  ins  Quartier  nehmen  können,  sollen  sich  durch
           Umlage an den Servicegeldern, Holz- und Lichtkosten für die Offiziere beteili-
           gen. Stefan Schumacher und Fritz Devernich sen. erscheinen vor dem Rat und
           monieren den Entschluss der Obrigkeit, die Kühe des Ersteren an Cassian Nat-
           terer zu verkaufen. Cassian Natterer erscheint, um die Kaufschillinge für die
           Kühe zu erlegen. Der Käufer tritt aber, wie er sagt, lieber vom Kauf zurück, als
           sich in  Streithändel und  Verdrießlichkeit einzulassen.  Der Rat  nimmt nun  auch
           vom Verkauf Abstand, nicht ohne den Stefan Schumacher ernstlich zu ermah-
           nen, die Wächter binnen 4 Tagen zu bezahlen.

                1746 – Samstag, den 23. April
           Der Rat tagt zusammen mit den Achtern. Der Schöffe Wolff trägt ein Schreiben
           des Syndikus´ Dierath vor. 336
           Dieser teilt mit, dass der Generaleinnehmer  von Geyr auf dem Landtag eine
           Steuererhöhung um 1300 rtlr beantragt hat. Der Rat möge die Deputierten be-
           vollmächtigen,  diesem  Antrag  zuzustimmen.  Der  Magistrat  beschließt,  Bür-
           germeister Bossart möge mit den anderen Hauptstädten verhandeln und dann
           gemeinsamblich ein beliebiges Quantum beschließen. Johann Baur erhält den Be-
           fehl, die fremden Leute in seinem Haus wegzuschaffen. Seine Schwägerin wird
           wegen geholter Sprauthen [Rosenkohl] zu einer Strafe von 12 alb verurteilt. In
           der Nachbarschaft, besonders in Büllesheim, grassiert eine Seuche unter dem
           Hornvieh. Der Rat verbietet den Metzgern, Juden und allen anderen Bürgern
           dort Vieh zu kaufen. Wenn sie Vieh einführen wollen, müssen sie ein Gesund-
           heitszeugnis der Obrigkeit für das Hornvieh und die Schweine vorweisen. 337
           Wer gegen die Vorschrift verstößt, dem wird das Vieh weggenommen, und er
           verfällt einer willkürlichen Strafe. Damit niemand Unwissenheit vorschützen
           kann, soll das Verbot morgen publiziert werden. Gleichzeitig soll auf das Ver-
           bot des Krautens  auf dem  Griendt und entlang der  öffentlichen Wege  hinge-
           wiesen  werden.  Den  Juden  soll  der  Stadtdiener  das  Verbot  der  Vieheinfuhr
           verkünden.

                  1746 – Dienstag, den 26. April
           Der Rat tagt in Anwesenheit der Achter. Eine Kompanie unter dem Komman-
           do des Hauptmanns von Schorlemmer rückt in die Stadt ein und wird in der
           Nieder- und Ahrhut einquartiert.

                1746 – Mittwoch, den 17. April
           Hauptmann Günther rückt mit seiner Kompanie ab. Hauptmann von Scholem-
           mer nimmt bei Frau Meex und Leutnant Hammann im Organistenhaus Quar-
           tier. 338
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