Page 552 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
Der Organist muss in Heinrich Wershovens Haus auffm Hoff ausweichen.
Nachmittags visitieren der Schöffe Schefer, der Ratsverwandte Schopp und der
Stadtschreiber die Quartiere und nehmen die Klagen auf.
1746 – Donnerstag, den 28. April
Der zeitige Organist beklagt sich über die ihm zugewiesene Wohnung. Dort
könne er sich nicht erhalten. Der Rat weist ihn daraufhin in das Haus des Schöf-
fen Sartorius in der Niederhutstraße ein. Die Jahresmiete beträgt 12 rtlr. Der
Rat bittet den anwesenden Hauptmann von Schorlemmer, unter seinen Leuten
gute Ordnung zu halten. Neben dem Quartier bei Frau Meex bietet ihm die
Stadt Servicegelder von 40 rtlr an. Der Hauptmann ist mit 40 rtlr jährlich zu-
frieden und verspricht auf Ehr und Treu, gute Manneszucht zu halten. Dann
gehen alle zur Frau Meex. Dort werden dem Hauptmann zwei Zimmer im
Erdgeschoss und ein Zimmer im Obergeschoss nach der Straße hin einge-
räumt. Das Backhaus kann der Hauptmann mit benutzen. 339
Frau Meex ist mit 16 rtlr Jahresmiete einverstanden.
Nachmittags wird Bürgermeister Fechemer in das Haus von Frau Meex geru-
fen. Als Zeugen nimmt er die Schöffen Herrestorff und Schefer mit. Dort tref-
fen sie auf den Hauptmann von Schorlemmer und einen Unteroffizier. Erste-
rem hat die Domschultheißin Aldens auf ganz impertinente Arth eingeredet, Bür-
germeister und Rat hätten ihr in ihrem Haus nichts zu befehlen. Der Mietver-
trag sei hinfällig. Sie habe die Wohnung für ihren Ohmen Remagen vorgesehen.
Frau Meex kann aber einen Mietvertrag für das ganze Haus vorweisen. Dieser
Mietvertrag gilt solange, wie sie die 25 rtlr Jahresmiete zahlt. Damit bleibt alles
wie vereinbart.
1746 – Samstag, den 30. April 340
Bürgermeister Bossart schickt ein Schreiben an den Rat und bittet um Kopien
aller Quittungen über die Lieferungen an den Generaleinnehmer vom Bau-
meister Alden jun. bis zum zeitigen Baumeister. Es geht um den angeblichen
Rückstand der Zahlungen an den Generaleinnehmer. Bossart vermutet, dass
dabei ein Irrtum vorliegt. Matthias Löhr erhält für die dreimonatige Belegung
mit einem Soldaten ½ rtlr. Der Baumeister soll die Rechnung von Franz Feld-
müller über 4 gld 12 alb bezahlen. Der Rat verspricht Barthol Lingen, weil er
zweimal mit einem beweibten Soldaten belegt worden ist, ihn beim nächsten
Mal von der Einquartierung frei zu halten. Auch Antonius Hoß soll beim
nächsten Mal frei bleiben, wenn er jetzt ohne Klagen den beweibten Feldscher
aufnimmt. Den Weibern und dem Mann, die die Bagage des Organisten gefah-
ren und getragen haben, soll der Baumeister zusammen 1 gld 16 alb auszahlen.
Bürgermeister Fechemer begehrt namens des Amtsverwalters Brewer das nöti-
ge Bauholz. Der Rat entspricht der Bitte. 341
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