Page 553 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
1746 – Sonntag, den 1. Mai
Der Rat wählt gemäß der gültigen Ordnung einstimmig Johann Georg Schefer
zum neuen Bürgermeister. Er wird von den Schöffen und Ratsverwandten
zum Pastorat vor zwei prümische Hofgeschworene gebracht und vom prümi-
schen Kellner nach uraltem Brauch mit dem Bürgermeisteramt belehnt. Danach
schwört der Neuerwählte mit erhobenen zweijen Fingeren den Bürgermeistereid.
Johann Messenich wird zum neuen Baumeister gewählt und vereidigt.
1746 – Montag, den 2. Mai
Der Rat setzt die Hutenmeister an und der Bürgermeister vereidigt sie:
Walporzheim: Johannes Koch
Oberhut: Matthias Berg
Adenbachhut: David Raths
Niederhut: Peter Schaaf
Ahrhut: Anton Hoß
Bachem: Johann Knieps
Dann werden die von jeder Hut angesetzten Feldschützen und Förster verei-
digt. Am Donnerstag, dem 5. Mai, soll der Bann begangen werden. Sämtliche
Förster, Feldschützen, Erbgeschworene und der neue Baumeister sind ver-
pflichtet teilzunehmen. Um Kosten zu sparen, sollen die Ratspersonen an Stelle
der üblichen Mahlzeit je drei Dreier erhalten. Der halbe Reichstaler an Diät ent-
fällt.
1746 – Donnertag, den 5. Mai
In hiesiger Jurisdiction wird der Bann begangen. Auf Anstehen der Mayschos-
ser sind auch zwei Erbgeschworene von dort zugegen, als man den Busch an
Stolls Creutz besichtigte. Auch die Vorsteher von Mayschoß und Kesseling sind
anwesend. Dabei wird nur ein fehlender Stein bemerkt. 343
1746 – Samstag, den 7. Mai
Bürgermeister Schefer berichtet, der Leutnant Hamann und der Fähnrich Win-
deck hätten wissen wollen, was sie an Stelle des realen Services monatlich be-
kommen könnten. Er habe geantwortet, die Offiziere hätten ihre Quartiere, das
reiche. Der Rat werde sich streng an die kurfürstlichen Erlasse halten. Dabei
übergibt der Bürgermeister das diesjährige Landtagsprotokoll und die 1737 er-
lassenen kurfürstlichen Verordnungen über die Quartiere oder Servicegelder.
Bei der diesjährigen Bannbegehung hat man festgestellt, dass es nötig ist, den
Busch am Herrentisch und auf dem Schoß in Wehr zu legen. Den Staffelern und
Kesselingern sei das schon mitgeteilt worden. Wenn sie den Wehrbusch betre-
ten, werden sie oder ihr Vieh gepfändet. Die Erbgeschworenen berichten, dass
alles in Ordnung befunden worden sei. Nur auf der Kesselinger Kuhescheiffen sei
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