Page 554 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           ein Säumbaum abgehauen und auf der Birkart ein Säumbaum abgebrannt ge-
           wesen. Sie hätten diese durch Bannsteine ersetzt. 344
           Dann beschließt der Rat, die rings um die Stadt an den öffentlichen Wegen zu
           nahe stehenden Hecken auszuwerfen und die Wege breiter zu machen. Damit
           werde verhindert, dass die Grabenmauern Schaden nähmen. Von den erschie-
           nenen Müllern wird der gereonische Müller Anton Joisten zum Mühlenmeister
           bestimmt.  Es  wird  ihm  aufgetragen,  den  Mühlenteich  am  Laufen  zu  halten.
           Kein Müller darf mehr als 4 Hühner halten. Christian Becker darf sich für den
           Bau eines neuen Hauses 4 Bäume für Treeff fällen.

                1746 – Samstag, den 14. Mai
           Bürgermeister Schefer gibt eine Verordnung über die Brüchten und die Excesse
           der beurlaubten Soldaten bekannt. Weiter verliest er eine Verordnung, nach der
           es den Soldaten verboten ist, in ihren Garnisonen zum Nachteil der Zünfte zu
           arbeiten. 345
           Ferner  gibt  der  Bürgermeister  die  Ausschreibung  von  6  Simpla  bekannt.  Sie
           soll morgen veröffentlicht werden. Herr Alden jun. berichtet über die Nachfor-
           schungen beim Comptoir [hier: Büro des Generaleinnehmers] wegen der Sim-
           pelrückstände.  Vom  Jahre  1744  bis  1745  seien  drei  Simpla  zu  wenig  ausge-
           schrieben  worden,  weil  man  dem  Versprechen  geglaubt  habe,  diese  Simpla
           würden wegen der Truppendurchmärsche erlassen. Das sei aber nicht einge-
           troffen. Lediglich für dieses Jahr seien 216 tlr wegen der Durchmärsche erlas-
           sen  worden.  Also  müssten  diese  drei  Simpla  in  diesem  Jahr  noch  zusätzlich
           ausgeschrieben werden. Zwei Deputierte aus Ramersbach erscheinen vor dem
           Rat und bitten, den bislang gewährten Weidgang im hiesigen Wald weiterhin
           zu gewähren. Wegen der gestohlenen 11 Bäume und nicht geleisteter Satisfak-
           tion, auch weil sie die Täter nicht verraten hätten, wird den Ramersbachern der
           Weidgang nicht mehr gewährt. Weiterhin dürfen sie auch kein Holz mehr in
           die  Stadt  bringen.  Das  ihnen  geliehene  Glöckchen  müssen  sie  zurückgeben.
           Das alles soll nicht gelten, wenn die Ramersbacher bis zum nächsten Ratstag
           den angerichteten Schaden gutmachen. Johann Assenmacher aus Bachem wird
           zum Kapellenmeister angesetzt. 346
           Weil er dafür so viel Zeit opfern muss, braucht er 4 Jahre lang keine Zinsen für
           die Pistole, der er von der Kapelle geliehen hat, zu entrichten. Assenmacher hat
           auch ein Feld zu Weingarten gemacht. Dafür erhält er eine Büdde. Weil das Ka-
           pellenregister  inzwischen  so  viele  Fehler  enthält  und  deswegen  der  Kapelle
           auch  viele  Zinsen  entgehen,  sollen  die  Bürgermeister  Fechemer  und  Bossart
           und der Ratsverwandte Kleefuß das Register erneuern. Der Schöffe Sartorius
           erhält den Auftrag, gegen das vom Prior zu Marienthal namens des Prälaten
           von  Klosterrath  beim  Offizial  erwirkte  Mahnschreiben  gegen  Peter  Werres
           beim Offizial vorzugehen. Gleichzeitig soll er beim Offizial ein Mandat gegen
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