Page 557 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           Pfänder. Derjenige, der den Vogel abschießt, erhält 10 rtlr, die von der Stadt
           und  der  Bruderschaft  zur  Hälfte  bezahlt  werden.  Solange  die  Pfänder  nicht
           gewonnen sind, soll nach  der Ordnung und in der Stadt an den  anweisenden
           Örtheren geschossen werden. 353

                1746 – Donnerstag, den 2. Juni
           Eine  Ratskommission  mit  dem  zeitigen  Bürgermeister  Schefer,  den  Schöffen
           Eichas  und  Herrestorff,  den  Ratsverwandten  Alden  sen.  und  Kleefuß,  dem
           Stadtschreiber sowie den Steingeschworenen Johannes Gies und Adam Jacobs
           trifft sich mit den am Stadtgraben  beerbten Eigentümern. Alle  Steine, die zu
           tief in der Erde stehen, werden neu gesetzt. Die Anwesenden erhalten jeder ei-
           ne Diät von ½ tlr.

                1746 – Samstag, den 4. Juni
           Meister Hubert Schiefer bittet den Rat, die vom zeitigen Schützenkönig am Tag
           nach Fronleichnam zu stiftende Portion Wein für die diesem zustehenden zwei
           Pistolen zu besorgen. Wogegen er aus seinen Mitteln die übrigen Freiheiten stif-
           ten wolle, nämlich Weißbrot mit Krebsen und den Schild. Der Rat stimmt dem
           zu und sagt auch zu, ihn bei künftiger Soldathenumblag wegen der wirklich ha-
           bender Freijheit für zwei Monate nicht zu belegen. Wegen der Waldschäden be-
           schließt der Rat, den Ramersbachern den hiesigen Wald ganz zu verbieten. 354
           Das soll den Ramersbachern verkündet werden. Wer dagegen verstößt, verfällt
           einer willkürlichen Strafe. Das Holz wird ihm abgenommen. Dieselben sollen
           auch  das  kleine  Glöckchen,  das  ihnen  Ahrweiler  geliehen  hat,  zurückgeben.
           Auf Anregung von Bürgermeister Schefer beschließt der Rat, zur Abwendung
           weiterer Waldschäden den Wald eine Zeitlang durch Ratsmitglieder und Ach-
           ter unter Zuziehung jeweils eines Mannes aus jeder Hut visitieren zu lassen.
           Jakob Pollig klagt gegen Cassian Natterer. Dieser habe ihm vier Karren gebro-
           chener  Steine  weggefahren.  Pollig  verlangt  Schadenersatz.  Der  Rat  verurteilt
           Natterer,  die  vier  Karren  Steine  samt  der  Unkostenerstattung  von  60  alb  an
           Pollig  zurückzugeben.  Die  Schatz-  und  Simpelbücher  werden  revidiert.  Die
           verlustige  Nahmen  werden  umgeschrieben.  Der  Niederhoider  Feldschütz  klagt
           Matheis  Löhrs  Tochter  an.  Diese  habe  auf  der  Bitz  Spinat  gestohlen.  Bürger-
           meister Schefer übergibt eine Kopie des Buschbüchelgens. Darin sind die Bann-
           steine  des  Bannganges  vom  9.  Mai  1592  verzeichnet.  Dann  wird  im  Rat  ein
           Verbot wegen der Ausfuhr von Brennholz verlesen.

                1746 – Samstag, den 18. Juni
           Die Erbgeschworenen haben vor langen Jahren für 6 rtlr Haustücker an Apolli-
           nar Gies verkauft. Weil dieses Verfahren laut Stadtordnung strafbar ist, zieht
           der Rat die Haustücker ein. Die Erbgeschworenen werden vor den Bürgermeis-
                                                                               557
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