Page 558 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
ter geladen, um 6 rtlr Strafe zu zahlen. Wiricus Armbrustmacher hat Meister
Johann Huth 2 ½ rtlr für die Wiedererrichtung der niedergefallenen Palisaden
an seinem Haus bezahlt. Der Meister aber hat die Arbeit bis heute noch nicht
begonnen. 356
Der Rat verurteilt Huth, die an Armbrustmachers Haus am Wall niedergefalle-
nen Palisaden binnen dreier Tage aufzurichten oder das Geld zurückzuzahlen.
Da Clara Dublin den ausstehenden Hauszins immer noch nicht bezahlt hat,
verurteilt der Rat sie, dem Peter Giffels die 4 rtlr binnen 8 Tagen zu entrichten.
Meister Johann Baumann zeigt sein Annotationsbuch vor. Ausweislich dieser
Eintragung schuldet der Notar Dünwald ihm insgesamt noch 10 gld 14 alb 8
hll. Der Notar versteht die Klage nicht. Er habe alles bezahlt. Im Gegenteil er
habe noch 4 ½ gld für die Haubenkand [Ohreisen?] zu fordern. 357
Der Notar will auch beweisen, dass die Eintragungen im Annotationsbuch
falsch seien. Der Rat prüft das Buch und findet alles richtig. Dem Notar erlegt
der Rat auf, entweder seine Gegenrechnung zu präsentieren oder Baumann zu
bezahlen. Hans Georg Nagel, Hans Adam Calenborn und Heinrich Hilberath
sind mit der Anlage des Weinberges in der Bitz fertig. Sie bitten den Rat, ihnen
nun diesen Weingarten auf lange Jahre gegen die Halbscheid der Trauben zu
überlassen. Die Wollweber Matheis Wollschläger und Matheis Schefer melden
ebenfalls, dass sie den Weingarten am Griend gegen den Olligsteich hin angelegt
hätten. Sie bitten um Überlassung. Der Rat beschließt, die Weingärten diesen
fünf Bürgern auf 20 Jahre gegen die Halbscheid der Trauben zu überlassen. Die
Pächter sind verpflichtet, die Weingärten wenigstens alle vier Jahre zu misten
und in gutem Bau zu halten. 358
Sie müssen die Arbeiten zu gewöhnlicher Zeit verrichten. Gerät der Weingar-
ten in Missbau, wird er ihnen weggenommen und einem fleißigeren Bürger
gegeben. Zwei Deputierte aus Staffel erscheinen, nämlich Johann Bertzen und
Nelles Bertzen. Sie bitten, den Sommer über ihr Vieh in den hiesigen Wald
treiben zu dürfen. Der Rat erlaubt ihnen die Viehtrift bis an Schefers Creutz und
bis an den Clotzerbahnweg, von da weiter bis den Fuhrweg entlang bis an das
Bottenfeld, dann weiter an Giertgesberg. Dafür müssen sie 50 Wagen Holz, wel-
ches die Stadt selbst macht, nach Ahrweiler bringen. Wenn die Staffeler die
Grenzen der Viehtrift überschreiten, wird das Vieh unweigerlich gepfändet.
Der Stadtschreiber erhält den Auftrag, an den Orgelmacher zu Münstereifel
wegen der Reparatur und Reinigung der Orgel zu schreiben. 359
1746 – Samstag, den 25. Juni
Einige Ratsmitglieder versäumen die samstägige Mittelmesse, erscheinen dann
im Rat und glauben die Diäten zu erhalten. Das ist gegen die Ordnung. Der Rat
stellt noch einmal fest, wer die Messe versäumt, erhält auch keine Diäten. Auch
demjenigen, der eine kurze Zeit an der Sitzung teilnimmt und dann den Rat
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