Page 565 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
bezahlen. Beim Sitzungsende fragt der Schöffe Sartorius noch, ob der in sein
Haus eingewiesene Organist noch ein weiteres Jahr dort wohnen solle und ob
die Miete von 12 rtlr gezahlt werde. 383
Wenn die Garnison verlegt würde, stünde das Haus zu seinem Schaden leer.
Der Rat gibt ihm die Zusage, dass für 1746 die Miete gezahlt werde, selbst
wenn die Garnison verlegt wird. Johannes Theisen erhält einen Baumstumpf
für einen Kuhtrog.
1746 – Montag, den 22. August
Die Trauben haben zeitig angefangen zu reifen. Deswegen legt der Rat die
Weingärten ab kommenden Sonntag in Verbot. Die Nachschützen sollen ihre
Tentes aufschlagen und fleißig auf die Weingärten Obacht haben. Der Rat ver-
bietet aber, die Weinbergswege mit schädlichen Reisern zuzumachen. 384
Der Amtsverwalter Bewer übergibt ein Zeugnis, welches der verstorbene Bür-
germeister Gruben ausgestellt hat und vom damaligen Stadtschreiber gesiegelt
worden ist. Darin wird Brewer bestätigt, dass er Eigentümer des Bauplatzes,
die kalte Herberge genannt, ist. Franz Feldmüller erhält ein mit dem Stadtsiegel
beglaubigtes Zeugnis über die Haltbarkeit der von ihm erbauten Ahrbrücke.
1746 – Samstag, den 3. September
Jakob Metgen sen. darf sich zwei Bäume für Schwellen fällen. Bürgermeister
Schefer übergibt das Dekret vom 17. August, wonach die Ramersbacher das
ihnen geliehene Glöckchen binnen 14 Tagen zurückgeben müssen. Im Hinde-
rungsfall müssen sie beim nächsten Ambtsverhör die Gründe angeben. Der
Fähnrich lässt durch den Führer Velten melden, dass ihm ein standesgemäßes
Quartier angewiesen werden sollte. Wenn das jetzt nicht geschehe, werde er
sich höchsten Orts beschweren. 385
Der Rat lässt dem Fähnrich ausrichten, dass zwei Ratsdeputierte zu ihm kä-
men, um die Quartierfrage zu besprechen. Der Pastor bittet den Rat um Mit-
hilfe gegen die Jungfer Christina Becker. Diese wohne bei Christoph Fleißig im
Haus und führe ein ärgerliches und schandhaftes Leben. Der Rat schickt den
Stadtdiener zu Fleißig und lässt diesem ausrichten, er möge die Jungfer umge-
hend abschaffen. Wenn sie bis Montag die Stadt nicht verlassen habe, verlöre er
die Bürgerrechte. Die Förster und Feldschützen übergeben ihre Rügen schrift-
lich. Gegen Zahlung eines halben Talers darf sich der Steinfelder Kellner Holz
für eine Kelterschwelle und zwei Gebietstücker holen. 386
Die Stadt schuldet der Witwe Becker noch 52 rtlr 29 alb 4 hll Zinsen. Die Witwe
bittet um Bezahlung. Der Stadtschreiber wird beauftragt, dieses Kapital in eins
der Schatzbücher einzutragen, das einen Überschuss aufweist. Dann können
davon die jährlichen Zinsen bezahlt werden. Die Jungfer Becker erhält ein
Zeugnis, dass sie von unvermögenden Eltern stammt. Über ihren Lebenswan-
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