Page 86 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
der Rat Köln vor. Am gleichen Tag wählt der Rat Wilhelm Burbach an Stelle
des im Mai gewählten Baumeisters Riskirchen. 14
Barthol Heckenbach wird zum Gildenmeister und Thederich Menzen zum
Hospitalsmeister gewählt. Der Kirchenhalbwinner von Eckendorf bittet um ei-
niges Bauholz. Einmal brauche er das Holz für eine Kalle am Pütz zu Ecken-
dorf. Zum anderen habe er Kirchenholz vom Rhein geholt. Dabei sei sein Lang-
wagen zerbrochen. Der Rat genehmigt das Bauholz.
1725 – Freitag, den 31. August
Der Notar Dünwald reichte am 17. August auf Ersuchen des prümischen Kell-
ners Calenberg ein Protestschreiben ein. Es sei seit undenklichen Zeiten Vor-
recht der Abtei Prüm gewesen, dass ein gewählter Bürgermeister der Stadt
Ahrweiler am Wahltag auf den Prümer Hof oder das Pastorat gebracht und im
Beisein zweier Hofgeschworener mit dem Bürgermeisteramt belehnt werde.
Dieses sei in diesem Jahr unterlassen worden. Dagegen protestiert der Kellner
energisch. Am selben Tag wird der neue Baumeister Wilhelm Burbach verei-
digt. Die Erbgeschworenen, die am 3. August den Auftrag erhielten, den Busch
zu kontrollieren, berichten im Rat, Christian Pollig habe 1½ Morgen Busch
oben im Keller der Frau von Wentz überlassen. 15
Diese habe den Wald ihrem Haubusch zugeschlagen und dort von Pollig Rah-
men schlagen lassen. Die Rahmen seien von Blasweiler Einwohnern zum Hof
der von Wentz oder in deren Weingärten gefahren worden. Christian Pollig
erklärt im Rat, er habe von der Frau von Wentz den Auftrag gehabt, die Rah-
men längs dem Grundstück der Gemeinde zu hauen. Die vereidigten Erbge-
schworenen geben an, Pollig sei beim Abholzen erheblich auf Gemeindeeigen-
tum geraten. Dabei wird auch festgestellt, dass der Gemeindewald durch
Laubmachen erheblich geschädigt worden ist. 16
Der Rat beschließt ein Verbot des Laubmachens bei Strafe von 1 rtlr. Er kommt
mit den Erbgeschworenen überein, dass täglich zwei Erbgeschworene im Wald
die Aufsicht halten und Macht haben sollen, Übeltäter, sei es Mann oder Frau,
Knecht oder Magd oder Kind, gefänglich festzunehmen. Von den fälligen Froe-
gen sollen die Erbgeschworenen die Hälfte haben.
Die neu gewählten Gilden- und Hospitalsmeister legen ihren Amtseid ab. Der
abgestandene Kirchenmeister Anton Rennenberg soll der Frau des Nagel-
schmieds Hans Adam Schefer 3 gld 22 alb 8 hll für Nägel bezahlen, die für das
neue Kirchenportal verwendet wurden.
1725 – Freitag, den 7. September
Bei der Auslassung des Mühlenteichs ist viel Dreck und Wust ausgeworfen
worden. Der Marktmüller soll diesen Dreck von seiner Mühle bis zur gereoni-
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