Page 86 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           der Rat Köln vor. Am gleichen Tag wählt der Rat Wilhelm Burbach an Stelle
           des im Mai gewählten Baumeisters Riskirchen. 14
           Barthol  Heckenbach  wird  zum  Gildenmeister  und  Thederich  Menzen  zum
           Hospitalsmeister gewählt. Der Kirchenhalbwinner von Eckendorf bittet um ei-
           niges Bauholz. Einmal brauche er das Holz für eine Kalle am Pütz zu Ecken-
           dorf. Zum anderen habe er Kirchenholz vom Rhein geholt. Dabei sei sein Lang-
           wagen zerbrochen. Der Rat genehmigt das Bauholz.

                1725 – Freitag, den 31. August
           Der Notar Dünwald reichte am 17. August auf Ersuchen des prümischen Kell-
           ners Calenberg ein Protestschreiben ein. Es sei seit undenklichen Zeiten Vor-
           recht  der  Abtei  Prüm  gewesen,  dass  ein  gewählter  Bürgermeister  der  Stadt
           Ahrweiler am Wahltag auf den Prümer Hof oder das Pastorat gebracht und im
           Beisein  zweier  Hofgeschworener  mit  dem  Bürgermeisteramt  belehnt  werde.
           Dieses sei in diesem Jahr unterlassen worden. Dagegen protestiert der Kellner
           energisch. Am selben Tag wird der neue Baumeister Wilhelm Burbach verei-
           digt. Die Erbgeschworenen, die am 3. August den Auftrag erhielten, den Busch
           zu  kontrollieren,  berichten  im  Rat,  Christian  Pollig  habe  1½  Morgen  Busch
           oben im Keller der Frau von Wentz überlassen. 15
           Diese habe den Wald ihrem Haubusch zugeschlagen und dort von Pollig Rah-
           men schlagen lassen. Die Rahmen seien von Blasweiler Einwohnern zum Hof
           der  von  Wentz  oder  in  deren  Weingärten  gefahren  worden.  Christian  Pollig
           erklärt im Rat, er habe von der Frau von Wentz den Auftrag gehabt, die Rah-
           men längs dem Grundstück der Gemeinde  zu hauen. Die vereidigten Erbge-
           schworenen geben an, Pollig sei beim Abholzen erheblich auf Gemeindeeigen-
           tum  geraten.  Dabei  wird  auch  festgestellt,  dass  der  Gemeindewald  durch
           Laubmachen erheblich geschädigt worden ist. 16
           Der Rat beschließt ein Verbot des Laubmachens bei Strafe von 1 rtlr. Er kommt
           mit den Erbgeschworenen überein, dass täglich zwei Erbgeschworene im Wald
           die Aufsicht halten und Macht haben sollen, Übeltäter, sei es Mann oder Frau,
           Knecht oder Magd oder Kind, gefänglich festzunehmen. Von den fälligen Froe-
           gen sollen die Erbgeschworenen die Hälfte haben.
           Die neu gewählten Gilden- und Hospitalsmeister legen ihren Amtseid ab. Der
           abgestandene  Kirchenmeister  Anton  Rennenberg  soll  der  Frau  des  Nagel-
           schmieds Hans Adam Schefer 3 gld 22 alb 8 hll für Nägel bezahlen, die für das
           neue Kirchenportal verwendet wurden.

                1725 – Freitag, den 7. September
           Bei  der  Auslassung  des  Mühlenteichs  ist  viel  Dreck  und  Wust  ausgeworfen
           worden. Der Marktmüller soll diesen Dreck von seiner Mühle bis zur gereoni-


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