Page 87 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           schen  Mühle  hin  wegfahren.  Heinrich  Burbach  beklagt  sich  über  Heinrich
           Hartmann, der ihm von einer geeichten  Zulast Bleichart 4 v Wein abgezogen
           habe. Der Rat verurteilt Hartmann zur vollständigen Bezahlung.
                1725 – Freitag, den 14. September
           Der Magistrat befiehlt dem Hartmann abermals, Burbach die 4 v Wein zu be-
           zahlen.  Wenn  Hartmann  nicht  innerhalb  von  14  Tagen  zahle,  werde  eine
           Zwangsvollstreckung durchgeführt.

                1725 – Donnerstag, den 20. September
           Die  Eheleute  Paulus  Bertram  und  Margaretha  Blamberg  haben  das  Haus,  in
           dem Heinrich Capzola wohnt, für 80 tlr gekauft. Dieses Haus war der Vikarie
           ULF für 80 tlr verschrieben. 18
           Das Ehepaar muss die Kaufsumme binnen 14 Tagen dem Bürgermeister Deve-
           lich oder seinem Bruder, dem Vikar der Vikarie ULF, bezahlen. Das Ehepaar
           setzt Pfänder.

                1725 – Samstag, den 22. September
           Obwohl  nicht  alle  Ratsmitglieder  anwesend  sind,  werden  unter  Mithilfe  des
           Achters Georg Schefer die Promptus- oder Kötterzettul ausgefertigt.

                1725 – Dienstag, den 25. September
           In Anwesenheit der Achter Georg Schefer, Gerhard Gies und Adam Jacobs legt
           der Rat 7 Simpla um. Nachmittags werden die Schatzbücher berichtigt. Johan-
           nes  Messenich  erhält  Bauholz  für  ein  Kelterhaus,  das  eine  Quetsch  sein  wird.
           Dem Schöffen Hubert Becker werden zwei Stämme Bauholz für Schwellen ge-
           nehmigt.

                1725 – Montag, den 27. September
           Der Bürgermeister trägt im Rat vor, dass gestern der Kirchenhalfe von Ecken-
           dorf ihm vorgetragen habe, durch den Tod von Hans Heinrich Becker sei dem
                               41
           Herrn  von  Huntheim   ein  Kurmut  fällig.  Dem  Amtswalter  des  Herrn  von
           Hontheim,  Hauptmann,  sei  binnen  7  Tagen  die  Kurmut  zu  zahlen  und  eine
           neue empfangende Hand [diejenige Person, an die das Lehen wegen der Kurmut
           gebunden  ist]  zu  melden.  Der  Magistrat  bestimmt  den  Stadtschreiber  Her-
           restorff als neue empfangende Hand für das Kirchengut in Gelsdorf und meldet
           diese Entscheidung durch einen Expressboten an den Kirchenhalfen Gotthard
           Unkelbach. Andreas Dollendorf und Andreas Westenburg aus Bachem wollen
           mit Frau und Kindern nach Ungarn in das Land der kaiserlichen Majestät aus-

           41  Ferdinand Philipp Freiherr von Hundheim, * 1698, kurpf. Kammerherr, Oberküchenmeister,
           verkaufte Gelsdorf 1737 an Bernhard Josef von Hallberg.
                                                                                87
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