Page 92 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Keiner darf unter 24 Jahren alt sein. Die Ratsmitglieder sollen die Kontrolle
darüber ausüben. Wenn jemand für nachlässig gefunden wird, zahlen Rats-
mitglieder ein Kopfstück und Gefreyte ½ Kopfstück Strafe. Der Kirchenmeister
Heinrich Hartmann soll den Kirchenwein für 9 rtlr das Ohm verkaufen. Einen
Reichstaler darf er für jedes Ohm selbst behalten. 30
Die Bürgermeister Eichals, Gruben, Develich sowie der Gerichtsschreiber Boss-
art und der Baumeister Michael Alden erhalten untuchtiges Holz für Palisaden-
bau. Tonnes Koch und der Postbote Balduin Luridong pachten ein der Stadt
gehörendes und am Wall gelegenes Grundstück auf zehn Jahre. Sie sollen als
Pacht jeder 26 alb jährlich bezahlen. Gleichzeitig sollen sie einen Fuhrweg
längs des Walles machen und innerhalb eines Jahres das Grundstück mit
Nussbäumen bepflanzen. Johannes Lingen hat ein Feld an der alten Lehmkaul,
aus der die Bürger immer ihren Lehm geholt haben. Durch das Befahren des
Feldes ist es grundlos geworden und ganz verdorben. Der Baumeister Wilhelm
Burbach soll ihm dafür ein für alle Mal 2 rtlr zahlen. Johann Heintzen, der
Sohn von Laurens Heintzen, hat nach eigenem Geständnis zwei Stämmchen im
städtischen Wald ausgehauen und verkauft. Er soll 2 rtlr Strafe zahlen. 31
Johann erklärt vor dem versammelten Rat, er werde nicht ein Pfeiff Taback zah-
len. Wegen dieser außgegoßener Worth soll er nun 3 rtlr, zahlbar binnen 8 Tagen,
zahlen. Am selben Tag setzt der Rat den Preis für Salm auf 5 alb fest. Bei Strafe
von 2 tlr darf weder Wild noch Fisch nach auswärts verkauft werden. Gleich-
zeitig wird das Feuerfischen erneut verboten. Lammerich Hörsch lässt durch
seine Frau anzeigen, dass er am ehemaligen Haus von Fritz Devernich, das
jetzt an die Armen gefallen ist, auf seine Kost und Tranck 6 Tage geklennt habe.
Er verlangt pro Tag 22 alb. Der Rat beschließt, die Forderung aus dem erfalle-
nen Hauszins des Wollwebers Wyri zu begleichen.
1725 – Montag, den 17. Dezember
Zwei Schöffen des Gerichtes zu Wadenheim beantragen, ein Wehr an der Ahr
auf kurkölnischem Territorium bauen zu dürfen. Zunächst soll der Rentmeister
Dahmen an die kurpfälzische Regierung in Düsseldorf schreiben, damit ein
fehlender Grenzstein am Callertsberg ersetzt werden kann. Herr Lic Herrestorff
soll deswegen morgen nach Beul geschickt werden. Wegen des Wehrs wird ei-
ne Entscheidung der kurfürstlichen Kanzlei durch den Grafen von Virmont
abgewartet.
Da sich der Rentmeister Dahmen ausländisch befunden hat, wird Herrestorff
zum zweiten Mal nach Beul geschickt.
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