Page 92 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Keiner  darf  unter  24  Jahren  alt  sein.  Die  Ratsmitglieder  sollen  die  Kontrolle
           darüber  ausüben.  Wenn  jemand  für  nachlässig  gefunden  wird,  zahlen  Rats-
           mitglieder ein Kopfstück und Gefreyte ½ Kopfstück Strafe. Der Kirchenmeister
           Heinrich Hartmann soll den Kirchenwein für 9 rtlr das Ohm verkaufen. Einen
           Reichstaler darf er für jedes Ohm selbst behalten. 30
           Die Bürgermeister Eichals, Gruben, Develich sowie der Gerichtsschreiber Boss-
           art und der Baumeister Michael Alden erhalten untuchtiges Holz für Palisaden-
           bau. Tonnes  Koch und der Postbote Balduin Luridong pachten ein der Stadt
           gehörendes und am Wall gelegenes Grundstück auf zehn Jahre. Sie sollen als
           Pacht  jeder  26  alb  jährlich  bezahlen.  Gleichzeitig  sollen  sie  einen  Fuhrweg
           längs  des  Walles  machen  und  innerhalb  eines  Jahres  das  Grundstück  mit
           Nussbäumen bepflanzen. Johannes Lingen hat ein Feld an der alten Lehmkaul,
           aus der die Bürger immer ihren Lehm geholt haben. Durch das Befahren des
           Feldes ist es grundlos geworden und ganz verdorben. Der Baumeister Wilhelm
           Burbach  soll  ihm  dafür  ein  für  alle  Mal  2  rtlr  zahlen.  Johann  Heintzen,  der
           Sohn von Laurens Heintzen, hat nach eigenem Geständnis zwei Stämmchen im
           städtischen Wald ausgehauen und verkauft. Er soll 2 rtlr Strafe zahlen. 31
           Johann erklärt vor dem versammelten Rat, er werde nicht ein Pfeiff Taback zah-
           len. Wegen dieser außgegoßener Worth soll er nun 3 rtlr, zahlbar binnen 8 Tagen,
           zahlen. Am selben Tag setzt der Rat den Preis für Salm auf 5 alb fest. Bei Strafe
           von 2 tlr darf weder Wild noch Fisch nach auswärts verkauft werden. Gleich-
           zeitig wird das Feuerfischen erneut verboten. Lammerich Hörsch lässt durch
           seine  Frau  anzeigen,  dass  er  am  ehemaligen  Haus  von  Fritz  Devernich,  das
           jetzt an die Armen gefallen ist, auf seine Kost und Tranck 6 Tage geklennt habe.
           Er verlangt pro Tag 22 alb. Der Rat beschließt, die Forderung aus dem erfalle-
           nen Hauszins des Wollwebers Wyri zu begleichen.

                1725 – Montag, den 17. Dezember
           Zwei Schöffen des Gerichtes zu Wadenheim beantragen, ein Wehr an der Ahr
           auf kurkölnischem Territorium bauen zu dürfen. Zunächst soll der Rentmeister
           Dahmen  an  die  kurpfälzische  Regierung  in  Düsseldorf  schreiben,  damit  ein
           fehlender Grenzstein am Callertsberg ersetzt werden kann. Herr Lic Herrestorff
           soll deswegen morgen nach Beul geschickt werden. Wegen des Wehrs wird ei-
           ne  Entscheidung  der  kurfürstlichen  Kanzlei  durch  den  Grafen  von  Virmont
           abgewartet.
           Da  sich  der  Rentmeister  Dahmen  ausländisch  befunden  hat,  wird  Herrestorff
           zum zweiten Mal nach Beul geschickt.





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