Page 99 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Huth einen Baum von 35 Schuh gefällt. Weil dieser aber faul war, habe der
Schreiner einen Block von 11 Schuh anschneiden müssen. Auch dieses Faulholz
habe er auf die Schleif laden dürfen. Der Rat verurteilt beide Delinquenten zu
einer Strafe von ½ tlr, den sie auch sofort an den Baumeister Wilhelm Burbach
zahlen. Die beiden Erbgeschworenen Tilman Kriechel und Gerhard Gies zeigen
strafbar an, dass Jakob Jacobs, hiesiger Weingärtner der Jesuiten von Düren, im
Wetzgesthal 20 junge Eichenheister abgehauen habe. Für den Rat kommt er-
schwerend hinzu, dass Jakob Jacobs als vereidigter Förster besonders für den
Wald verantwortlich ist. Jacobs muss eine Strafe von 10 rtlr zahlen. 54-55
1726 – Sonntag, den 7. April
Dem Rat geht die Nachricht zu, dass ein Herr Marx mit einem apostolischen
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Notar aus Köln hier angekommen ist. Sie haben zwei auswärtige Zeugen mit-
gebracht, um sich in den Besitz der Vikarie St. Sebastian zu setzen. Bürgermeis-
ter Develich und Herrestorff werden beauftragt, mit dem hiesigen Pastor zu
sprechen, damit dieser den Schützen erlauben wolle, auf dem Kirchhof Stel-
lung zu beziehen, um dem Herrn Marx und dem Notar den Zugang zur Kirche
zu verwehren. Ferner möge der Pastor dafür sorgen, dass heute und morgen
zu den Gottesdiensten nur eine Tür geöffnet wird. Develich soll dem Pastor
wegen dessen Schwerhörigkeit und des hohen Alters schriftlich mitteilen, von
einer Einsetzung Marxens abzusehen.
1726 – Montag den 8. April
Aus zuverlässiger Quelle erfährt der Rat, dass der Pastor heute den Herrn
Marx in die Vikarie St. Sebastian einweisen will. Alle Ratsmitglieder brechen
zum Pastor auf. Der Stadtschreiber Herrestorff soll den Pastor noch einmal in
geziemender Weise von seinem Vorhaben abbringen. 55-56
Der Pastor möge noch 14 Tage warten, damit der Magistrat die Berechtigung
von Marx auf die St. Sebastianus-Vikarie nachprüfen kann. Der Pastor lehnt
das Ansinnen des Magistrates rundweg ab. Der Rat beauftragt nun den Notar
Dünwald unter Zuziehung zweier Zeugen Widerspruch einzulegen.
1726 – Samstag, den 13. April
Der Rat beschließt, in diesem Sommer die Viehtrift in den städtischen Wald
wieder zu erlauben. 57
Der Hirte soll morgens früh bei aufgehendem Tag ausziehen und sich Stellen
aussuchen, wo das Vieh keinen Schaden anrichten kann. Wenn die Heide ge-
schädigt wird, haftet der Hirte.
46 Hermann Josef Marx, geb. 1704 in Köln, Vikar des Sebastianusaltares von 1726-1755.
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